DOBRO DOŠLI U PINKOVCU!
WILLKOMMEN IN GÜTTENBACH!
ZDRAVI BILI U PINKOVCU!
WICHTIGE DATEN
1427
VYFALU
Vor 595 Jahren wurde unser Ort das erste Mal urkundlich unter der Bezeichnung "Vyfalu" dokumentiert.
1576
GYETENPACH
Diese Bezeichnung für die Ortschaft tauchte das erste Mal vor 446 Jahren in einem Urbar auf.
28.09.1930
KIRCHENERÖFFNUNG
Mitten in der größten Weltwirtschaftskrise wurde dieser einzigartiger Sakralbau unter Beisein der höchsten kirchlichen und politischen Persönlichkeiten feierlich eröffnet.
WIR SIND BURGENLANDKROATEN,
BEHEIMATET IN EINER DER SCHÖNSTEN ECKEN
DER REPUBLIK ÖSTERREICH.
GEMEINDELEBEN - AKTUELL
Flurreinigung 2024
Bei der diesjährigen Flurreinigung des Verschönerungsvereins Güttenbach hatten sich wieder zahlreiche Freiwillige, die Mitglieder des Vereins und auch Lehrer und Schüler der Volksschule zusammengefunden, um den Müll von den Wegen und Straßenrändern in und rund um Güttenbach zu entfernen. Obfrau Waltraud Schwaiger und ihr Team verteilten von Abfallsäcken bis Warnwesten das entsprechende Equipment an alle Anwesenden und versorgten die Helfer am Ende der Aktion auch mit Speis und Trank.
GEMEINDELEBEN - AKTUELL
Dämmerschoppen 2024
Auch heuer lud der Musikverein Güttenbach wieder zu einem Dämmerschoppen am Ostersonntag in die Mehrzweckhalle. Obfrau Elke Herczeg, Kapellmeister Karl Radakovits und alle Musiker genossen mit den zahlreichen Gästen diesen musikalischen Abschluss des Feiertages.
Neu: Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Güttenbach/ Pinkovac auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
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Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
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Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
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Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Güttenbach/Pinkovac gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Güttenbach/Pinkovac
Tel.: +43 3327 22 27 oder E-Mail: post@guettenbach.bgld.gv.at