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DOBRO DOŠLI U PINKOVCU!
WILLKOMMEN IN GÜTTENBACH!
WICHTIGE DATEN
1427
VYFALU
Vor 595 Jahren wurde unser Ort das erste Mal urkundlich unter der Bezeichnung "Vyfalu" dokumentiert.
1576
GYETENPACH
Diese Bezeichnung für die Ortschaft tauchte das erste Mal vor 446 Jahren in einem Urbar auf.
28.09.1930
KIRCHENERÖFFNUNG
Mitten in der größten Weltwirtschaftskrise wurde dieser einzigartiger Sakralbau unter Beisein der höchsten kirchlichen und politischen Persönlichkeiten feierlich eröffnet.
WIR SIND BURGENLANDKROATEN,
BEHEIMATET IN EINER DER SCHÖNSTEN ECKEN
DER REPUBLIK ÖSTERREICH.
GEMEINDELEBEN - AKTUELL
Patrozinium 2023
Am 20. März lud die Pfarre zum gemeinsamen Feiern des Patroziniums unserer Pfarrkirche. Die feierliche Messe wurde von Pfarrer David Grandits, Pfarrer Manfred Grandits und Diakon Willi Jandrisits gefeiert, musikalisch umrahmt wurde sie von der Klapa HKD-ejci und den Kindern und Lehrern der Volksschule Güttenbach. Nach dem Gottesdienst lud der Pfarrgemeinderat zur Agape mit Gulasch und Würsteln auf den Kirchenplatz.

GEMEINDELEBEN - AKTUELL
Fastensuppe 2023
Am Sonntag, dem 5. März 2023, lud der Pfarrgemeinderat Güttenbach, unterstützt von freiwilligen Helfern, zum Fastensuppenessen zugunsten der Katholischen Frauenbewegung Österreichs. Die Köchinnen und Köche hatten für die Pfarrmitglieder köstliche Suppen zubereitet, die beim gemeinsamen Plaudern am Pfarrhof genossen wurden.

Neu: Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Güttenbach/ Pinkovac auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur

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Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
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Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
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Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Güttenbach/Pinkovac gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Güttenbach/Pinkovac
Tel.: +43 3327 22 27 oder E-Mail: post@guettenbach.bgld.gv.at
WIR SIND GANZ SCHÖN AUSGEZEICHNET.
